Infos für die Jugendämter

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Kinder von 0-15 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, deren Familie ausgefallen ist, bei denen milieubedingte Entwicklungsdefizite vorliegen oder die in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt sind. Vorrangig werden Kinder und Jugendliche aus dem Einzugsbereich der umliegenden Jugendämter aufgenommen.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind junge Menschen, die einer multidisziplinären diagnostischen Abklärung oder Intensivtherapie bedürfen, junge Menschen mit schweren psychogenen Störungen oder geistigen Behinderungen, als pyroman bekannte Kinder und Jugendliche sowie Sucht- und Drogenabhängige.

Art und Ziel der Leistungen

Hilfeart und Rechtsgrundlagen

Unsere heilpädagogischen Einrichtungen erbringen Leistungen gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. §§ 34,  35a und 41.

Ziele

  • Vorübergehende Entlastung der Familie in der Erziehungsverantwortung.
  • Erweiterung der psychosozialen Kompetenz des Kindes oder des Jugendlichen.
  • Entwicklung und Stärkung der Selbsthilfepotentiale des Kindes und seiner Familie.
  • Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung.
  • Abbau und Vermeidung negativer Karrieren (Delinquenz, Sucht usw.).
  • Entwicklung von Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und selbstverantwortlichem Leben.

Informationen anfordern

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne die Leistungsbeschreibung und Entgeltvereinbarung zu. Bitte füllen Sie dazu das nachfolgende Formular aus.


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